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Tierumzug

Einreise mit Hund oder Katze nach Deutschland ab 2026

10 min read Tom Ashford
Einreise mit Hund oder Katze nach Deutschland ab 2026

Ab Ende April 2026 kontrollieren deutsche Behörden die Einreise von Hunden, Katzen und Frettchen aus Drittstaaten deutlich strenger. Dieser Leitfaden erklärt die korrekte Reihenfolge aller Schritte, von der Mikrochip-Implantation bis zur Registrierung bei TASSO.

Was sich ab April 2026 in Deutschland ändert

Die EU-Tiergesundheitsverordnung (EU) 2016/429 ist seit 2021 in Kraft, doch ab Ende April 2026 setzen die deutschen Veterinärbehörden eine verschärfte Dokumentenprüfung an den Einreisestellen durch. Konkret bedeutet das: An Flughäfen wie Frankfurt am Main, München und Berlin wird systematisch geprüft, ob die Reihenfolge von Mikrochip-Implantation, Tollwutimpfung und gegebenenfalls Titertest lückenlos eingehalten wurde. Abweichungen führen im schlimmsten Fall zur Quarantäne oder Rücksendung des Tieres.

Die Bundesrepublik setzt damit EU-weite Vorgaben um, die den illegalen Tierhandel eindämmen und die Rückverfolgbarkeit verbessern sollen. Für alle, die mit Hund, Katze oder Frettchen aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland ziehen, gelten nun einheitlichere und strenger kontrollierte Abläufe.

Für wen gelten diese Regeln?

Die Vorschriften betreffen alle Personen, die einen Hund, eine Katze oder ein Frettchen zu nicht-kommerziellen Zwecken aus einem Drittstaat nach Deutschland bringen. Das gilt sowohl für einen dauerhaften Umzug als auch für eine vorübergehende Einreise. Wer bereits einen gültigen EU-Heimtierausweis besitzt und innerhalb der EU reist, unterliegt einem einfacheren Verfahren.

Wichtig für Hundehalter: Zusätzlich zu den EU-Einreiseregeln gelten in Deutschland länderspezifische Hundeverordnungen. Mehrere Bundesländer führen Rasselisten, die die Haltung bestimmter Rassen einschränken oder an Auflagen knüpfen. Vor dem Umzug sollte die Hundeverordnung des Zielbundeslandes geprüft werden. Außerdem ist in den meisten Bundesländern eine Hundehaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.

Schritt-für-Schritt-Checkliste: Die richtige Reihenfolge

Schritt 1: Länderstatus prüfen (gelistet oder nicht gelistet)

Die EU unterscheidet zwischen gelisteten Ländern (z. B. USA, Vereinigtes Königreich, Australien, Japan) und nicht gelisteten Ländern. Gelistete Länder haben nach Einschätzung der EU gleichwertige Tollwutkontrollen. Der aktuelle Länderstatus ist über das offizielle Portal der Europäischen Kommission für Lebensmittelsicherheit abrufbar.

  • Gelistete Länder: Kein Titertest erforderlich.
  • Nicht gelistete Länder: Titertest plus dreimonatige Wartezeit vor der Einreise.

Schritt 2: ISO-Mikrochip implantieren lassen

Jedes Tier muss einen ISO 11784/11785-konformen Transponder tragen (15-stellig). Dies ist die wichtigste Sequenzregel: Der Chip muss vor der Tollwutimpfung implantiert werden. Eine Impfung, die vor dem Chip verabreicht wurde, ist für die EU-Einreise ungültig.

Falls das Tier bereits einen nicht-ISO-konformen Chip trägt, empfiehlt sich die zusätzliche Implantation eines ISO-Chips. Der implantierende Tierarzt sollte Chipnummer und Implantationsdatum im Impfpass dokumentieren.

Schritt 3: Tollwutimpfung

Nach bestätigtem Mikrochip folgt die Tollwutimpfung. Voraussetzungen:

  • Das Tier muss mindestens 12 Wochen alt sein.
  • Verwendung eines inaktivierten oder rekombinanten Tollwutimpfstoffs.
  • Die Impfung gilt erst 21 Tage nach der Erstimpfung als wirksam.
  • Wurde die vorherige Impfung innerhalb der Gültigkeitsdauer aufgefrischt, entfällt die 21-Tage-Wartezeit.
  • Der Impfnachweis muss Chipnummer, Impfstoffname, Chargennummer, Datum und Gültigkeitsdauer enthalten.

Schritt 4: Tollwut-Titertest (nur nicht gelistete Länder)

Tiere aus nicht gelisteten Ländern benötigen einen FAVN-Test (Fluorescent Antibody Virus Neutralisation) in einem EU-zugelassenen Labor.

  • Blutentnahme frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung.
  • Ergebnis: neutralisierende Antikörper von mindestens 0,5 IU/ml.
  • Ab dem Tag der Blutentnahme beginnt eine dreimonatige Wartezeit.
  • Der Titertest muss nicht wiederholt werden, solange die Tollwutimpfung lückenlos aufgefrischt wird.

Ein EU-zugelassenes Labor in Deutschland ist beispielsweise das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) auf der Insel Riems, das als nationales Referenzlabor für Tollwut fungiert.

Schritt 5: Zusätzliche Behandlungen

Deutschland selbst verlangt für die Einreise keine Bandwurmbehandlung gegen Echinococcus multilocularis. Wer allerdings von Deutschland aus nach Finnland, Irland oder Malta weiterreist, muss eine solche Behandlung für Hunde zwischen 24 und 120 Stunden vor der Ankunft im Zielland durchführen lassen.

Für die Einreise nach Deutschland empfehlen die Landestierärztekammern jedoch dringend eine aktuelle Entwurmung sowie einen Zeckenschutz, insbesondere bei Ankunft zwischen März und November, wenn die Zeckensaison in Mitteleuropa auf dem Höhepunkt ist. In Deutschland sind Zeckenarten wie Ixodes ricinus (Gemeiner Holzbock) und zunehmend auch Dermacentor reticulatus (Auwaldzecke) verbreitet, die Krankheiten wie Borreliose, FSME und Babesiose übertragen können.

Schritt 6: Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (AHC)

Das Animal Health Certificate (AHC) ist das letzte Dokument in der Kette. Es muss von einem amtlich zugelassenen Tierarzt im Abreiseland ausgestellt werden.

  • Ausstellung höchstens 10 Tage vor dem Grenzübertritt.
  • Das Zeugnis bestätigt Identität (Chipnummer), Impfstatus, Titerergebnis (falls zutreffend) und klinische Gesundheit.
  • In den USA erfolgt die Ausstellung durch einen USDA-akkreditierten Tierarzt mit anschließender Bestätigung durch USDA APHIS.
  • Nach Einreise in die EU bleibt das AHC bis zu vier Monate gültig (oder bis zum Ablauf der Tollwutimpfung).

Schritt 7: Einreise über eine zugelassene Eingangsstelle

Tiere müssen über einen designierten Travellers' Point of Entry (TPE) einreisen. In Deutschland befinden sich solche Eingangsstellen an den großen internationalen Flughäfen, darunter Frankfurt am Main (FRA), München (MUC), Berlin Brandenburg (BER) und Düsseldorf (DUS). Dort wird kontrolliert:

  • Mikrochip-Scan zur Identitätsprüfung.
  • Dokumentenabgleich: Chip-Datum vor Impfdatum, Impfung mindestens 21 Tage vor Ankunft, Titertest-Blutentnahme mindestens 30 Tage nach Impfung und drei Monate vor Einreise (nicht gelistete Länder).
  • Gültigkeit des AHC innerhalb des 10-Tage-Fensters.

Tierärztlicher Notdienst

Rufen Sie den tierärztlichen Notdienst Ihrer Region an oder fahren Sie zur nächsten Tierklinik mit 24-Stunden-Notaufnahme.

In Deutschland organisiert jede Tierärztekammer einen regionalen Notdienst. Ihr Tierarzt informiert Sie über die Bereitschaftsnummer.

Zeitplanung: Wann mit der Vorbereitung beginnen?

Aus einem gelisteten Land

  • Tag 0: Mikrochip-Implantation.
  • Ab Tag 1: Tollwutimpfung.
  • Tag 22: Impfung gilt als wirksam.
  • 10 Tage vor Reise: AHC beim amtlichen Tierarzt ausstellen lassen.
  • Reisetag: Einreise über zugelassene Eingangsstelle.

Mindestvorlaufzeit: circa fünf bis sechs Wochen.

Aus einem nicht gelisteten Land

  • Tag 0: Mikrochip-Implantation.
  • Ab Tag 1: Tollwutimpfung.
  • Ab Tag 31: Blutentnahme für den FAVN-Titertest.
  • Laborbearbeitungszeit: Typischerweise zwei bis vier Wochen.
  • Drei Monate nach Blutentnahme: Wartezeit endet.
  • 10 Tage vor Reise: AHC ausstellen lassen.
  • Reisetag: Einreise nach Deutschland.

Mindestvorlaufzeit: circa vier bis fünf Monate.

Häufige Fehler, die zu Verzögerungen führen

  • Impfung vor dem Mikrochip: Der häufigste Fehler. Die Tollwutimpfung wird ungültig, wenn sie vor dem Chip erfolgt. Das Tier muss erneut geimpft werden, und die 21-Tage-Frist beginnt von vorn.
  • Tollwutimpfung vor dem Titertest verfallen lassen: Die Impfung muss zum Zeitpunkt der Blutentnahme und bei der Einreise gültig sein. Ein Versäumnis bedeutet Neustart des gesamten Prozesses.
  • AHC zu früh ausstellen lassen: Bei internationalen Umzügen mit Zwischenstopps können Transitzeiten dazu führen, dass das 10-Tage-Fenster überschritten wird. Reisezeit genau kalkulieren.
  • Labor ohne EU-Zulassung: Der FAVN-Test muss in einem von der EU zugelassenen Labor durchgeführt werden. Die aktuelle Laborliste ist bei der Europäischen Kommission einsehbar.

Klimabedingte Besonderheiten bei Umzügen nach Deutschland

Deutschland hat ein kontinentales Klima mit kalten Wintern (Temperaturen teils unter minus 10 °C) und warmen Sommern (über 30 °C in manchen Regionen). Das beeinflusst die Reiseplanung:

  • Sommer (Juni bis August): Viele Fluggesellschaften sperren den Tiertransport im Frachtraum ab 30 °C Außentemperatur. Kurzschnäuzige Rassen (brachyzephal) wie Französische Bulldogge oder Mops sind oft ganzjährig vom Frachttransport ausgeschlossen.
  • Winter (Dezember bis Februar): Weniger Temperatursperren, aber bei extremer Kälte kann der Transport ebenfalls eingeschränkt werden.
  • Frühling und Herbst: Günstigste Reisezeiten mit moderaten Frachtraumtemperaturen. Allerdings beginnt im Frühling die Zeckensaison, ein aktueller Zeckenschutz ist dann besonders wichtig.

Nach der Ankunft: Registrierung in Deutschland

Nach der Einreise sollten folgende Schritte zeitnah erledigt werden:

  • Mikrochip registrieren: Die Registrierung bei TASSO e.V. (Deutschlands größtem Haustierregister) oder beim Deutschen Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes ist kostenlos und wird dringend empfohlen. Diese Register helfen bei der Rückführung entlaufener Tiere.
  • Ortsansässigen Tierarzt aufsuchen: Einen EU-Heimtierausweis ausstellen lassen, falls innereuropäische Reisen geplant sind. Die Tollwutimpfung wird vom neuen Tierarzt in den EU-Heimtierausweis übertragen.
  • Hundeanmeldung: In jeder deutschen Gemeinde muss ein Hund beim Ordnungsamt oder Steueramt angemeldet werden. Die Hundesteuer variiert je nach Kommune, typischerweise zwischen 50 € und 200 € pro Jahr. Für als gefährlich eingestufte Rassen gelten oft deutlich höhere Sätze.
  • Hundehaftpflichtversicherung: In den meisten Bundesländern (darunter Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Sachsen-Anhalt) ist eine Hundehaftpflichtversicherung Pflicht. Die jährlichen Kosten liegen typischerweise zwischen 40 € und 80 €.
  • Landesspezifische Auflagen prüfen: Je nach Bundesland können für bestimmte Hunderassen ein Wesenstest, ein Sachkundenachweis oder eine behördliche Halteerlaubnis erforderlich sein. Die zuständige Ordnungsbehörde informiert über die jeweiligen Anforderungen.

Reisetagausrüstung: Das gehört ins Handgepäck

  • Gedruckte Kopien von AHC, Tollwut-Impfnachweis, Titerergebnis (falls zutreffend) und Chipregistrierung.
  • Digitale Kopien auf dem Smartphone und in einem Cloud-Speicher.
  • Kontaktdaten der zuständigen Veterinärbehörde am Zielort.
  • Notfallnummer des behandelnden Tierarztes.
  • Aktuelles Foto des Tieres (hilfreich bei Entlaufen während des Transits).
  • Wassernapf, kleine Futtermenge, Kotbeutel und verschriebene Medikamente.
  • Saugfähige Einlagen für die Transportbox.

Häufig gestellte Fragen

Dürfen Welpen oder Kätzchen unter 12 Wochen nach Deutschland einreisen?
Nach geltendem EU-Recht können Tiere unter 12 Wochen keine gültige Tollwutimpfung erhalten und erfüllen damit die Einreisevoraussetzungen nicht. Einzelne Mitgliedstaaten können Ausnahmen unter besonderen Bedingungen gewähren, dies ist jedoch nicht der Regelfall und erfordert eine Vorabgenehmigung.
Verfällt der Tollwut-Titertest?
Der Titertest selbst hat kein Ablaufdatum, solange die Tollwutimpfung lückenlos aufgefrischt wird. Wird die Impfung versäumt, verliert auch der Titertest seine Gültigkeit, und die gesamte Sequenz (Impfung, Blutentnahme, dreimonatige Wartezeit) muss wiederholt werden.
Muss ich meinen Hund in Deutschland bei der Gemeinde anmelden?
Ja. In jeder deutschen Kommune besteht die Pflicht, einen Hund beim zuständigen Ordnungs- oder Steueramt anzumelden. Die Hundesteuer variiert je nach Gemeinde und liegt typischerweise zwischen 50 € und 200 € pro Jahr. Für bestimmte Rassen können höhere Sätze gelten.
Ist eine Hundehaftpflichtversicherung in Deutschland Pflicht?
In den meisten Bundesländern ist eine Hundehaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Die jährlichen Kosten liegen typischerweise zwischen 40 € und 80 €. Auch in Ländern ohne gesetzliche Pflicht wird der Abschluss von der Bundestierärztekammer dringend empfohlen.
Welche Bundesländer haben Rasselisten für Hunde?
Die meisten Bundesländer führen Rasselisten, die die Haltung bestimmter Rassen einschränken oder an Auflagen wie Wesenstest, Sachkundenachweis oder behördliche Halteerlaubnis knüpfen. Die Listen und Auflagen variieren von Land zu Land. Die zuständige Ordnungsbehörde des Zielbundeslandes gibt Auskunft über die geltenden Regelungen.
Tom Ashford
Geschrieben von

Tom Ashford

Berater für Haustiersicherheit & Zuhause

Berater für Haustiersicherung, der Familien hilft, ihr Zuhause sicherer zu gestalten – Raum für Raum, Saison für Saison.

Tom Ashford ist eine KI-gestützte Expertenpersona. Seine Sicherheitschecklisten und Ratschläge zur Haustiersicherung sind darauf ausgelegt, Risiken zu mindern, können jedoch die Verhinderung aller Unfälle nicht garantieren.

Inhaltliche Offenlegung

Dieser Artikel wurde mithilfe modernster KI-Modelle unter menschlicher redaktioneller Aufsicht erstellt. Er dient ausschließlich zu Informations- und Unterhaltungszwecken und stellt keine tierärztliche Beratung dar. Konsultieren Sie immer einen lizenzierten Tierarzt für die spezifischen Gesundheitsbedürfnisse Ihres Haustieres. Erfahren Sie mehr über unseren Prozess.