Ab 22. April 2026 gelten neue EU-Regeln für das Reisen mit Hund, Katze und Frettchen. Was sich für Tierhalterinnen und Tierhalter in Österreich konkret ändert und welche Dokumente jetzt Pflicht sind.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Der EU-Heimtierausweis bleibt für Personen mit Wohnsitz in Österreich weiterhin gültig, sofern Mikrochip und Tollwutimpfung aktuell dokumentiert sind.
- Nicht-EU-Bürgerinnen und Nicht-EU-Bürger benötigen ab sofort für jede Einreise in die EU ein neues Tiergesundheitszeugnis (Animal Health Certificate, AHC).
- Der Mikrochip muss der ISO-Norm 11784/11785 entsprechen und vor der Tollwutimpfung implantiert worden sein.
- Haustiere müssen bei der Erstimpfung gegen Tollwut mindestens 12 Wochen alt sein; danach gilt eine Wartefrist von 21 Tagen vor der Einreise.
- Das digitale EU-System TRACES NT ermöglicht an Grenzkontrollstellen eine elektronische Überprüfung aller Dokumente.
- Für die Einreise aus nicht gelisteten Drittstaaten ist zusätzlich ein Tollwut-Antikörper-Titertest erforderlich.
Was hat sich am 22. April 2026 geändert?
Die aktualisierte EU-Verordnung (EU) 2016/429, bekannt als Tiergesundheitsrecht (Animal Health Law), regelt den grenzüberschreitenden Verkehr von Hunden, Katzen und Frettchen neu. Für Personen mit Hauptwohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat, also auch in Österreich, bleibt der EU-Heimtierausweis das zentrale Reisedokument. Voraussetzung ist, dass alle Eintragungen (Mikrochip, Tollwutimpfung, Auffrischungen) aktuell und lückenlos sind.
Die wesentliche Änderung betrifft Personen mit Wohnsitz außerhalb der EU: Sie können den EU-Heimtierausweis nicht mehr verwenden und müssen für jede einzelne Reise in die EU ein Tiergesundheitszeugnis (AHC) vorlegen lassen. Das betrifft beispielsweise Besucherinnen und Besucher aus dem Vereinigten Königreich, den USA, Kanada, den VAE oder Australien.
Was bedeutet das konkret für Österreich?
Österreich als EU-Mitgliedstaat profitiert davon, dass der Heimtierausweis weiterhin anerkannt wird. Wer mit Hund, Katze oder Frettchen innerhalb der EU reist (etwa nach Italien, Deutschland oder Kroatien), benötigt kein AHC, sondern lediglich den gültigen EU-Heimtierausweis.
Besonders relevant ist die Situation an den österreichischen Grenzen zu Nicht-EU-Staaten. Die Schweiz und Liechtenstein haben bilaterale Abkommen mit der EU, die den Heimtierverkehr erleichtern, doch gelten dort eigene Regelungen. Wer mit dem Haustier aus Serbien, der Türkei oder anderen Drittstaaten nach Österreich einreist, muss die neuen AHC-Vorschriften vollständig erfüllen.
Zuständige Behörde in Österreich
Die AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) ist die österreichische Kontaktstelle für Fragen zum Tiergesundheitsrecht. Die Ausstellung des EU-Heimtierausweises erfolgt durch niedergelassene Tierärztinnen und Tierärzte, die im System registriert sind. Für die behördliche Beglaubigung von Tiergesundheitszeugnissen (bei Einreise aus Drittstaaten) sind die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft zuständig.
Mikrochip: Grundlage aller Reisedokumente
Der Mikrochip ist die unverzichtbare Basis für den EU-Heimtierausweis und das AHC.
- Norm: ISO 11784 und ISO 11785 mit einer Frequenz von 134,2 kHz.
- Format: 15-stelliger, rein numerischer Code.
- Reihenfolge: Der Chip muss vor oder am selben Tag wie die Tollwutimpfung implantiert werden. Wurde die Impfung vor dem Chippen durchgeführt, ist sie für EU-Reisezwecke ungültig.
- Lesbarkeit prüfen: Die Österreichische Tierärztekammer empfiehlt, die Lesbarkeit des Chips bei jeder jährlichen Gesundheitsuntersuchung zu kontrollieren. Chips können in seltenen Fällen wandern oder ausfallen.
In Österreich ist die Mikrochip-Kennzeichnung und Registrierung in der Heimtierdatenbank des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ohnehin verpflichtend. Die Daten werden über das Veterinärinformationssystem (VIS) verwaltet.
Tollwutimpfung: Zeitplan und Auffrischung
Die Tollwutimpfung ist die zentrale Gesundheitsanforderung für EU-Reisen mit Haustieren.
Erstimpfung
- Mindestalter: 12 Wochen.
- Nach der Erstimpfung: 21 Tage Wartefrist bis zur Einreise (Tag null ist der Impftag).
- Die Impfung muss durch eine zugelassene Tierärztin oder einen zugelassenen Tierarzt erfolgen und mit der Mikrochipnummer dokumentiert sein.
Auffrischungsimpfungen
- Bei lückenloser Auffrischung (innerhalb des vom Hersteller angegebenen Gültigkeitszeitraums) entfällt die 21-tägige Wartefrist.
- Wurde die Auffrischung auch nur einen Tag nach Ablauf der Vorgängerimpfung verabreicht, gilt sie als Erstimpfung, und die 21-Tage-Frist beginnt erneut.
In Österreich ist die Tollwutimpfung für Hunde zwar nicht bundesweit vorgeschrieben, wird aber von der Österreichischen Tierärztekammer dringend empfohlen und ist für jede grenzüberschreitende Reise ohnehin Pflicht. Viele Bundesländer verlangen die Impfung im Rahmen der Hundehaltungsverordnungen.
Titertest bei Einreise aus nicht gelisteten Drittstaaten
Die EU unterscheidet zwischen gelisteten (zugelassenen) und nicht gelisteten Ländern:
- Gelistete Länder (z. B. Vereinigtes Königreich, USA, Kanada, VAE, Japan): Kein Tollwut-Titertest erforderlich.
- Nicht gelistete Länder: Ein Tollwut-Antikörper-Titertest muss in einem von der EU zugelassenen Labor durchgeführt werden. Die Blutentnahme muss mindestens 30 Tage nach der Erstimpfung erfolgen, und das Ergebnis muss mindestens 0,5 IU/ml betragen.
- Bei Ersteinreise aus einem nicht gelisteten Land gilt nach der Blutentnahme eine zusätzliche Wartefrist von 3 Monaten.
In Österreich führt die AGES als EU-zugelassenes Referenzlabor Titertests durch. Die Kosten liegen typischerweise zwischen €50 und €120, abhängig vom Labor und der Bearbeitungszeit.
Reise-Checkliste für Österreich
8 bis 12 Wochen vor der Reise
- Mikrochip auf ISO-Konformität und Lesbarkeit prüfen lassen.
- Tollwutimpfung auf Aktualität kontrollieren (Impfung muss nach dem Chippen erfolgt sein).
- Bei Reisen aus nicht gelisteten Drittstaaten: Titertest organisieren.
- Zusatzanforderungen des Ziellandes recherchieren (z. B. Bandwurmbehandlung für Finnland, Irland, Malta).
4 bis 6 Wochen vor der Reise
- Termin bei der Tierärztin oder dem Tierarzt für die Ausstellung bzw. Aktualisierung des EU-Heimtierausweises vereinbaren.
- Fluggesellschaft kontaktieren: Transportrichtlinien, Boxenmaße und saisonale Embargozeiten prüfen. Im Sommer (Juni bis August) verweigern viele Airlines den Frachttransport bei Außentemperaturen über 30 °C.
- EU-konforme Transportbox besorgen und das Tier schrittweise daran gewöhnen.
10 Tage vor der Reise
- Bei Einreise aus einem Drittstaat: Tiergesundheitszeugnis (AHC) von der amtlichen Tierärztin oder dem amtlichen Tierarzt ausstellen und beglaubigen lassen.
- Alle Angaben im Dokument prüfen: Chipnummer, Impfdaten, Name und Adresse.
- Kopie des AHC anfertigen; das Original muss während der gesamten Reise mitgeführt werden.
24 bis 48 Stunden vor der Reise
- Bandwurmbehandlung (Echinococcus multilocularis) durchführen lassen, falls das Zielland dies verlangt (Zeitfenster: 24 bis 120 Stunden vor Ankunft).
- EU-Einreisepunkt prüfen: Nicht alle Grenzübergänge und Flughäfen sind als Travellers' Point of Entry zugelassen. Der Flughafen Wien-Schwechat ist der wichtigste österreichische Einreisepunkt für Flugreisen mit Haustieren.
Am Reisetag
- Originaldokumente griffbereit halten: Heimtierausweis oder AHC, Tollwutimpfnachweis, ggf. Titertest-Ergebnis.
- Sicheres Halsband oder Geschirr mit Adressanhänger anlegen.
- Reiseset zusammenstellen: Wasser, Futter, vertraute Decke, Kotbeutel.
Österreichische Besonderheiten beim Reisen mit Hund
Wer innerhalb Österreichs mit dem Hund unterwegs ist, sollte folgende Punkte beachten:
- Hundeabgabe: In den meisten Gemeinden ist eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Die Höhe variiert je nach Gemeinde (in Wien derzeit rund €72 pro Jahr für den ersten Hund).
- Hundehaftpflichtversicherung: In Wien und einigen anderen Bundesländern ist eine Haftpflichtversicherung für Hundehalterinnen und Hundehalter gesetzlich vorgeschrieben.
- Maulkorb und Leinenpflicht: In öffentlichen Verkehrsmitteln (Wiener Linien, ÖBB Nahverkehr) gilt grundsätzlich Maulkorbpflicht. In vielen Parks und öffentlichen Anlagen besteht Leinenpflicht. Die Regelungen variieren nach Bundesland.
- Listenhunde: Einige Bundesländer, darunter Wien und Niederösterreich, führen Listen bestimmter Hunderassen, für die besondere Haltungsauflagen gelten (z. B. Sachkundenachweis, erhöhte Versicherungspflicht).
Alpenregion: Reisen mit Hund in den Bergen
Österreichs alpine Landschaft bietet hervorragende Möglichkeiten für Wanderungen mit dem Hund. Dabei sind jedoch einige Punkte zu beachten:
- Zeckenprophylaxe: In Höhenlagen bis etwa 1.500 m sind Zecken (insbesondere Ixodes ricinus) in den Monaten März bis Oktober aktiv. Ein wirksamer Zeckenschutz ist dringend empfohlen.
- Almwirtschaft: Auf Almflächen mit Weidevieh gelten besondere Verhaltensregeln. Hunde müssen an der Leine geführt werden; im Notfall (Angriff durch Kühe) sollte die Leine losgelassen werden.
- Hitze im Sommer: In den Tallagen können Temperaturen über 35 °C erreicht werden. Wanderungen in tieferen Lagen sollten in die frühen Morgen- oder Abendstunden verlegt werden.
- Winterreisen: Bei Temperaturen unter minus 10 °C (häufig in alpinen Regionen) benötigen kurzhaarige Rassen wie Rhodesian Ridgebacks oder Magyar Vizslas ggf. einen Kälteschutz.
Häufige Fehler vermeiden
- Falsche Reihenfolge: Tollwutimpfung vor dem Mikrochip ist der häufigste Ablehnungsgrund an EU-Grenzen. Immer zuerst chippen.
- Abgelaufenes AHC: Das 10-Tage-Fenster für die Einreise darf nicht überschritten werden.
- Privater statt amtlicher Tierarzt: Das AHC muss von einer amtlichen Tierärztin oder einem amtlichen Tierarzt ausgestellt oder beglaubigt werden.
- Lücke bei Auffrischungsimpfungen: Selbst ein Tag Verzögerung löst die 21-tägige Wartefrist erneut aus.
- Bandwurmbehandlung zu früh oder zu spät: Das Zeitfenster von 24 bis 120 Stunden muss exakt eingehalten werden.
Notfallkontakte und Ressourcen
- AGES: ages.at (österreichische Kontaktstelle für Tiergesundheit)
- Europäische Kommission: food.ec.europa.eu (offizielle Regeln und Länderlisten)
- TRACES NT Portal: webgate.ec.europa.eu/tracesnt (für amtliche Tierärztinnen und Tierärzte)
- Österreichische Tierärztekammer: tieraerztekammer.at (Suche nach Tierärztinnen und Tierärzten in Ihrer Nähe)
Tierärztlicher Notdienst Wien / Tierkliniken
Kontaktieren Sie den tierärztlichen Notdienst oder die nächste Tierklinik mit Notfallambulanz.
Die Veterinärmedizinische Universität Wien betreibt eine 24-Stunden-Notaufnahme. In anderen Bundesländern wenden Sie sich an die Landestierärztekammer.
Vor jeder Reise empfiehlt es sich, die Notfallnummer der nächstgelegenen Tierklinik am Zielort zu recherchieren und griffbereit zu halten.
Häufig gestellte Fragen
Gilt der EU-Heimtierausweis für Personen mit Wohnsitz in Österreich weiterhin? ↓
Wo bekomme ich in Österreich ein Tiergesundheitszeugnis (AHC) für die Einreise aus einem Drittstaat? ↓
Ist die Tollwutimpfung in Österreich Pflicht? ↓
Kann ich über jeden Grenzübergang mit meinem Haustier nach Österreich einreisen? ↓
Brauche ich für die Einreise aus der Schweiz nach Österreich ein AHC? ↓
Tom Ashford
Berater für Haustiersicherheit & Zuhause
Berater für Haustiersicherung, der Familien hilft, ihr Zuhause sicherer zu gestalten – Raum für Raum, Saison für Saison.
Inhaltliche Offenlegung
Dieser Artikel wurde mithilfe modernster KI-Modelle unter menschlicher redaktioneller Aufsicht erstellt. Er dient ausschließlich zu Informations- und Unterhaltungszwecken und stellt keine tierärztliche Beratung dar. Konsultieren Sie immer einen lizenzierten Tierarzt für die spezifischen Gesundheitsbedürfnisse Ihres Haustieres. Erfahren Sie mehr über unseren Prozess.