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Tiergesundheitsbescheinigung ab April 2026: FAQ für Österreich

10 min read Hannah Cole
Tiergesundheitsbescheinigung ab April 2026: FAQ für Österreich

Seit 22. April 2026 benötigen alle Nicht-EU-Bürger eine Tiergesundheitsbescheinigung (AHC) für jede Einreise mit Hund, Katze oder Frettchen nach Österreich. Dieser Leitfaden erklärt die Abläufe, Einreisepunkte und Besonderheiten für Österreich.

Was hat sich seit dem 22. April 2026 geändert?

Seit dem 22. April 2026 gilt eine grundlegende Neuerung im EU-Heimtierrecht: EU-Heimtierausweise sind ausschließlich für Personen mit Hauptwohnsitz innerhalb der EU gültig. Wer aus einem Drittstaat (z. B. Großbritannien, USA, Vereinigte Arabische Emirate, Australien) mit Hund, Katze oder Frettchen nach Österreich einreist, benötigt für jede Reise eine neue Tiergesundheitsbescheinigung (Animal Health Certificate, AHC). Diese Änderung betrifft ausschließlich den nichtkommerziellen Reiseverkehr.

Für Tierhalterinnen und Tierhalter mit Wohnsitz in Österreich ändert sich bei Reisen innerhalb der EU nichts: Der EU-Heimtierausweis bleibt gültig. Wer jedoch regelmäßig in Drittstaaten reist und von dort zurückkehrt, sollte sich mit den neuen Bestimmungen vertraut machen.

Was ist die Tiergesundheitsbescheinigung genau?

Die Tiergesundheitsbescheinigung ist ein offizielles veterinärmedizinisches Dokument, das bestätigt, dass ein Heimtier alle EU-Gesundheitsanforderungen erfüllt. Sie wird von einem amtlichen oder amtlich zugelassenen Tierarzt im Herkunftsland ausgestellt und muss anschließend von der zuständigen Behörde des Abreisestaates bestätigt (endorsiert) werden. In Großbritannien ist das die APHA, in den USA die USDA-APHIS.

Die Bescheinigung umfasst die Mikrochip-Identifikation, den gültigen Tollwutimpfstatus, den klinischen Gesundheitszustand und gegebenenfalls eine Bandwurmbehandlung. Wichtig: Die Bescheinigung muss in Englisch oder Deutsch ausgestellt sein, was die Kontrolle bei der Einreise nach Österreich erleichtert.

Einreise nach Österreich: Welche Flughäfen und Grenzübergänge?

Wer mit einem Heimtier aus einem Drittstaat nach Österreich einreist, muss dies an einem der dafür vorgesehenen Einreisepunkte tun. In Österreich sind folgende Flughäfen als Kontrollpunkte für Heimtiere zugelassen:

  • Wien-Schwechat
  • Salzburg
  • Innsbruck
  • Graz-Thalerhof
  • Linz
  • Klagenfurt

Zusätzlich gelten die Zollstellen an den Grenzen zur Schweiz und zu Liechtenstein als zugelassene Einreisepunkte für den Straßenverkehr. Wer über einen anderen EU-Staat einreist (z. B. über Frankfurt oder München), wird dort an der EU-Außengrenze kontrolliert, nicht erst in Österreich.

Bei der Ankunft am Flughafen ist unbedingt der rote Ausgang (Zollkanal) zu benutzen. Heimtiere müssen beim Zoll unaufgefordert angemeldet werden, zusammen mit der Tiergesundheitsbescheinigung oder dem EU-Heimtierausweis.

Fristen und Gültigkeit der Bescheinigung

Die Tiergesundheitsbescheinigung darf frühestens 10 Tage vor der Einreise in die EU von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes bestätigt werden. Wird dieses Zeitfenster überschritten, ist das Dokument ungültig und muss neu ausgestellt werden.

Nach der Einreise bleibt die Bescheinigung für Weiterreisen innerhalb der EU bis zu 4 Monate gültig, sofern die Tollwutimpfung nicht abgelaufen ist. Diese Regelung ist besonders relevant für Reisende, die nach der Ankunft in Österreich weiter nach Italien, Deutschland oder in andere Nachbarländer fahren möchten.

Mikrochip und Tollwutimpfung: Die Reihenfolge zählt

Jedes Heimtier (Hund, Katze, Frettchen) muss einen ISO 11784/11785-konformen 15-stelligen Mikrochip tragen. Entscheidend ist die Reihenfolge: Der Mikrochip muss vor der Tollwutimpfung implantiert werden. Wird die Impfung vor dem Chippen durchgeführt, gilt sie nach EU-Recht als ungültig.

Das Tier muss bei der Erstimpfung mindestens 12 Wochen alt sein. Danach ist eine Wartezeit von 21 Tagen einzuhalten, bevor die Reise angetreten werden darf. Auffrischungsimpfungen innerhalb der Gültigkeitsdauer der vorangegangenen Impfung lösen keine erneute 21-Tage-Wartefrist aus.

Tollwut-Titerbestimmung: Wann ist sie notwendig?

Ob ein serologischer Tollwut-Antikörpertest (Titerbestimmung) erforderlich ist, hängt vom Herkunftsland des Tieres ab. Für Tiere aus gelisteten Drittstaaten (Teil 1 oder Teil 2 der EU-Liste), darunter Großbritannien, die USA und die VAE, ist in der Regel kein Titertest notwendig.

Für Tiere aus nicht gelisteten Drittstaaten ist die Titerbestimmung jedoch Pflicht. Die Blutprobe muss mindestens 30 Tage nach der Impfung entnommen werden und einen Wert von mindestens 0,5 IE/ml ergeben. Die Untersuchung muss in einem EU-zugelassenen Labor durchgeführt werden. In Österreich ist das Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen der AGES in Mödling ein solches zugelassenes Labor für serologische Tollwuttests bei Hunden, Katzen und Frettchen.

Wichtig: Die dreimonatige Wartefrist beginnt ab dem Datum der Blutentnahme, nicht ab dem Impfdatum.

Fünf-Tiere-Grenze: Pro Fahrzeug, nicht pro Person

Die nichtkommerzielle Verbringung von Heimtieren in die EU ist auf maximal fünf Tiere (Hunde, Katzen und Frettchen zusammen) begrenzt. Neu ist, dass diese Grenze pro Fahrzeug gilt, nicht mehr pro Person. Zwei Erwachsene in einem Pkw dürfen also insgesamt maximal fünf Tiere mitführen. Ausnahmen gelten für Tiere, die nachweislich an Wettbewerben, Ausstellungen oder Sportveranstaltungen teilnehmen.

Bandwurmbehandlung: Österreich ist nicht betroffen

Die verpflichtende Behandlung gegen den Fuchsbandwurm (Echinococcus multilocularis) betrifft nur Hunde, die nach Finnland, Irland (einschließlich Nordirland), Malta oder Norwegen reisen. Für die Einreise nach Österreich ist keine Echinococcus-Behandlung vorgeschrieben. Tierärztliche Fachgesellschaften empfehlen jedoch, reisende Hunde regelmäßig zu entwurmen, insbesondere bei Aufenthalten in ländlichen oder alpinen Gebieten Österreichs, wo Kontakt mit Wildtieren möglich ist.

Besonderheiten für Österreich: Hundehaltung und lokale Vorschriften

Wer mit einem Hund nach Österreich reist, sollte auch die landesspezifischen Vorschriften kennen:

  • Hundeabgabe: In Österreich ist eine Hundesteuer (Hundeabgabe) zu entrichten. Die Höhe variiert je nach Bundesland und Gemeinde, liegt aber typischerweise zwischen 30 € und 72 € pro Jahr. Hunde müssen ab einem Alter von drei Monaten bei der zuständigen Gemeinde gemeldet werden.
  • Leinen- und Maulkorbpflicht: In Wien gilt generell eine Leinen- oder Maulkorbpflicht an allen öffentlichen Orten und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland erheblich.
  • Listenhunde: In Wien, Niederösterreich und Vorarlberg gibt es Rasselisten für als potenziell gefährlich eingestufte Hunderassen. In Wien ist für Halterinnen und Halter von Listenhunden ein Hundeführschein verpflichtend. Wer mit einem Listenhund nach Österreich reist, sollte sich vorab über die geltenden Bestimmungen im jeweiligen Bundesland informieren.
  • Öffentliche Verkehrsmittel: Hunde dürfen in den meisten öffentlichen Verkehrsmitteln in Österreich mitfahren, benötigen aber in der Regel einen Maulkorb und eine gültige Fahrkarte (halber Fahrpreis).

Häufige Fehler bei der Einreise nach Österreich

Das Bundesamt für Verbrauchergesundheit (BAVG) als zuständige österreichische Behörde für die Einfuhrkontrolle weist regelmäßig auf typische Fehlerquellen hin:

  • Mikrochip nach der Impfung implantiert: Macht die gesamte Impfung ungültig.
  • Abgelaufenes 10-Tage-Fenster: Bereits ein Tag Überschreitung führt zur Ungültigkeit der Bescheinigung.
  • Falsches Zertifikatsformular: Die Verwendung veralteter oder falscher Formulare kann zur Zurückweisung führen.
  • Diskrepanz bei der Chipnummer: Bereits eine einzige abweichende Ziffer zwischen Bescheinigung, Impfpass und gelesenem Chip ist ein Ablehnungsgrund.
  • Fehlende behördliche Bestätigung: Die Unterschrift des Tierarztes allein reicht nicht. Die zuständige Behörde des Herkunftslandes muss die Bescheinigung zusätzlich bestätigen.
  • Einreise am falschen Grenzübergang: Die Einreise muss an einem zugelassenen Einreisepunkt erfolgen.

Was passiert bei Zurückweisung an der Grenze?

Wird bei der Kontrolle festgestellt, dass die Dokumentation nicht den Anforderungen entspricht, hat die Grenzbehörde mehrere Optionen: Das Tier kann auf Kosten der Halterin bzw. des Halters in Quarantäne gestellt, in das Herkunftsland zurückgesendet oder bis zur Nachreichung fehlender Unterlagen festgehalten werden. Die Kosten für Quarantäne können erheblich sein, weshalb eine sorgfältige Vorbereitung der Unterlagen unerlässlich ist.

Tierärztlicher Notdienst Wien / Tierkliniken

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Kontaktieren Sie den tierärztlichen Notdienst oder die nächste Tierklinik mit Notfallambulanz.

Die Veterinärmedizinische Universität Wien betreibt eine 24-Stunden-Notaufnahme. In anderen Bundesländern wenden Sie sich an die Landestierärztekammer.

Empfohlener Zeitplan für die Einreise nach Österreich

  • 8+ Wochen vor der Reise: Mikrochip prüfen, Tollwutimpfung auf Gültigkeit kontrollieren, klären, ob eine Titerbestimmung erforderlich ist.
  • 6 Wochen vorher: Falls eine Titerbestimmung nötig ist, Blutprobe entnehmen lassen. Laborergebnisse und gegebenenfalls die dreimonatige Wartefrist einplanen.
  • 2 Wochen vorher: Termin beim zugelassenen Tierarzt für die Ausstellung der Tiergesundheitsbescheinigung vereinbaren.
  • 10 Tage vor der Einreise: Bestätigung der Bescheinigung durch die zuständige Behörde einholen.
  • Am Reisetag: Originale der Tiergesundheitsbescheinigung, Tollwutimpfbescheinigung, Titertest-Ergebnisse (falls zutreffend) und Mikrochip-Dokumentation griffbereit im Handgepäck mitführen.

Wer im Sommer nach Österreich reist, sollte beachten, dass Temperaturen in Wien und im östlichen Flachland häufig über 30 °C steigen können. Für Hunde mit kurzen Schnauzen (brachyzephale Rassen) oder ältere Tiere kann dies eine zusätzliche Belastung darstellen. In den westlichen Alpenregionen sind die Temperaturen kühler, allerdings kann Höhenlage bei untrainierten Tieren zu Anstrengung führen. Ausreichend Wasser und Pausen einplanen.

Zusammenfassung

Die Änderungen ab April 2026 erfordern eine gründliche Vorbereitung, sind aber mit dem richtigen Zeitplan gut zu bewältigen. Für die Einreise nach Österreich gilt: Tiergesundheitsbescheinigung innerhalb des 10-Tage-Fensters besorgen, an einem der sechs zugelassenen Flughäfen oder an den Schweizer/Liechtensteiner Grenzzollstellen einreisen und den roten Zollkanal nutzen. Die Reihenfolge Mikrochip vor Impfung ist nicht verhandelbar. Wer unsicher ist, kann sich direkt an das Bundesamt für Verbrauchergesundheit (BAVG) oder an die österreichische Botschaft im Herkunftsland wenden.

Dieser Inhalt wurde von einer KI-generierten Fachpersona für TrustMyPets.com erstellt. Er dient ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt nicht die Beratung durch eine approbierte Tierärztin bzw. einen approbierten Tierarzt oder offizielle behördliche Auskünfte.

Häufig gestellte Fragen

Welche Flughäfen in Österreich sind für die Einreise mit Heimtieren zugelassen?
Die zugelassenen Einreisepunkte für Heimtiere aus Drittstaaten sind die Flughäfen Wien-Schwechat, Salzburg, Innsbruck, Graz-Thalerhof, Linz und Klagenfurt sowie die Zollstellen an den Grenzen zur Schweiz und zu Liechtenstein. Am Flughafen muss der rote Zollkanal benutzt werden.
Brauche ich als österreichischer Staatsbürger eine Tiergesundheitsbescheinigung?
Nein. Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich (bzw. in der EU) können weiterhin den EU-Heimtierausweis für Reisen innerhalb der EU nutzen. Die Tiergesundheitsbescheinigung ist nur für Nicht-EU-Bürger erforderlich, die mit einem Heimtier in die EU einreisen.
Wo kann in Österreich ein Tollwut-Titertest durchgeführt werden?
Das Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen der AGES in Mödling ist ein EU-zugelassenes Labor für serologische Tollwuttests bei Hunden, Katzen und Frettchen. Die Blutprobe muss mindestens 30 Tage nach der Impfung entnommen werden und einen Wert von mindestens 0,5 IE/ml ergeben.
Ist eine Bandwurmbehandlung für die Einreise nach Österreich erforderlich?
Nein. Die verpflichtende Echinococcus-Bandwurmbehandlung betrifft nur Hunde, die nach Finnland, Irland (einschließlich Nordirland), Malta oder Norwegen reisen. Für Österreich besteht keine solche Pflicht, obwohl regelmäßige Entwurmung generell empfohlen wird.
Welche Maulkorb- und Leinenpflicht gilt in Österreich?
Die Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland. In Wien gilt generell eine Leinen- oder Maulkorbpflicht an allen öffentlichen Orten und in öffentlichen Verkehrsmitteln. In anderen Bundesländern gelten abweichende Bestimmungen. Hunde dürfen in öffentlichen Verkehrsmitteln üblicherweise mit Maulkorb und Fahrkarte (halber Preis) mitfahren.
Was passiert, wenn mein Tier an der österreichischen Grenze zurückgewiesen wird?
Das Tier kann auf Kosten der Halterin bzw. des Halters in Quarantäne gestellt, in das Herkunftsland zurückgesendet oder bis zur Nachreichung fehlender Unterlagen festgehalten werden. Die Kosten für Quarantäne und Rücktransport können erheblich sein.
Hannah Cole
Geschrieben von

Hannah Cole

Beraterin für Haustierhalter-Community

Tier-Hotline-Beraterin, die die Fragen beantwortet, die Tierhalter wirklich stellen – ruhig, klar, ehrlich.

Hannah Cole ist eine KI-gestützte Expertenpersona. Ihre FAQ-Antworten spiegeln häufige Anliegen von Tierhaltern und professionelle Hotline-Erfahrungen wider, ersetzen jedoch keine klinische Beratung.

Inhaltliche Offenlegung

Dieser Artikel wurde mithilfe modernster KI-Modelle unter menschlicher redaktioneller Aufsicht erstellt. Er dient ausschließlich zu Informations- und Unterhaltungszwecken und stellt keine tierärztliche Beratung dar. Konsultieren Sie immer einen lizenzierten Tierarzt für die spezifischen Gesundheitsbedürfnisse Ihres Haustieres. Erfahren Sie mehr über unseren Prozess.